Neues GmbH-Recht: Gefahr für Designer

Der BDG :Bund Deutscher Grafik-Designer e.V. weist in einer heutigen Stellungnahme darauf hin, dass »die Einführung der so genannten ›1-Euro-GmbH‹ ist eine Gefahr für die soziale Absicherung zahlreicher Freiberufler« darstellte. Der Berufsverband der Kommunikationsdesigner fordert daher flankierende soziale Maßnahmen.

Am gestrigen Donnerstag hat der Bundestag beschlossen, GmbHs auch ohne das bislang nötige Garantiekapital zuzulassen. Der BDG befürchtet nun, dass die Zahl an scheinselbstständigen Designern, die schon jetzt in Unternehmen ohne entsprechende arbeitsvertragliche Absicherung durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse tätig sind, in rasantem Maße ansteigen werden – und zwar jetzt völlig legal als Ein-Personen-GmbH.

Der Vorteil für den Auftraggeber läge auf der Hand: Werde eine GmbH beauftragt, so fallen keinerlei Sozialversicherungsbeiträge an. Und nicht nur das: Zusätzlich entfallen auch bei Auftragsvergabe an eine GmbH die Abgaben an die Künstlersozialkasse.

Seit der Einführung vermehrter Kontrollen der Künstlersozialabgaben würden schon jetzt freiberufliche Designer durch potentielle Auftraggeber vermehrt zur Gründung einer GmbH gedrängt, so die Beobachtung des BDG. Mit dem Wegfall des Mindestkapitals werde es zu einem größeren Druck kommen.

Der BDG schlägt daher vor, Sozialversicherungsprüfungen auch bei Betreibern von GmbHs vorzunehmen. Weiterhin sollten Zahlungen an GmbHs zukünftig ebenfalls mit der Künstlersozialabgabe belegt werden.

(Via Fontblog.)