Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek

Die »Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (Pflichtablieferungsverordnung – PflAV)« ist am 23.10.2008 in Kraft getreten. Rechteinhaber, wie beispielsweise Verlage, müssen ab sofort der Nationalbibliothek auch Onlinepublikatonen zur Archivierung zur Verfügung stellen. Details regelt die Verordnung (Format, Menge etc.). Inhalte, die auf Servern im Ausland liegen, sind miteinbezogen da die Ablieferungspflicht davon abhängt, ob der Rechteinhaber seinen Sitz in Deutschland hat. Private Websites sind von der Archivierung ausgeschlossen.

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